Key Investor Document (KID) - Rechtssichere Erstellung
Aufgabenstellung
Die EU-Richtlinie für Investmentsfonds (Undertaking for Collective Investments in Transferable Securities IV), Kurzform UCITS IV, muss bis Sommer 2011 in nationales Recht umgesetzt werden. Eine Verordnung, die Sie im Rahmen der UCITS IV erfüllen müssen, und die unmittelbar ab dem 01.07.2011 Anwendung findet, ist die Bereitstellung des Key Investor Document (KID) für den Anleger. Da es sich bei dem KID um ein rechtsverbindliches Dokument handelt, müssen Sie sicherstellen, dass alle hierfür notwendigen Daten konsistent zur Verfügung stehen. Die Prüfung, Freigabe, Erstellung, Verteilung und Archivierung des KID stellt Ihr Unternehmen vor Herausforderungen, denen es mit Hilfe eines automatisierten Prozesses zu begegnen gilt.
Lösung
adept consult AG bietet für die rechtssichere Erstellung des KID mit der Informationslogistiklösung adiKID eine äußerst wirtschaftliche Lösung.
Mit adiKID können Sie auf Basis einer modernen, bausteinorientierten Technologie schnell ein konsistentes, leistungsfähiges Berichtssystem realisieren - und das KID mit Hilfe vordefinierter Berichtsbausteine auf Knopfdruck erstellen!
adiKID erfüllt mit ihren verschiedenen Bestandteilen heute alle bekannten Anforderungen an die Sicherheit und Erstellung von KID und lässt sich sehr einfach und kostengünstig betreiben.
Ihre Vorteile
- Einheitliche und konsistente Datenbasis
- Garantierte Datenqualität
- Rechtssichere Erstellung
- Automatisierter, integrierter Gesamtprozess
- Minimierte Risiken
- Schnelle Umsetzung
- Einfacher, kostengünstiger Betrieb
- Hohe Wirtschaftlichkeit
- Steigerung Ihrer Prozesseffizienz
- Hohe Prozesssicherheit
Aufbau und Gliederung des KID
Inhalt, Form und Länge des KID sind vorgegeben. Die folgenden Informationen müssen enthalten sein:
- Kurze Beschreibung der Anlageziele und der Anlagestrategie
- Darstellung der bisherigen Wertentwicklung
- Kosten und Gebühren
- Risiko-/Renditeprofil der Anlage, einschließlich angemessener Hinweis auf die mit der Anlage verbundenen Risiken und entsprechende Warnhinweise
Zudem sind Hinweise zum Erhalt zusätzlicher Informationen (z. B. des Prospekts, und der Jahres- und Halbjahresberichte) aufzunehmen.
Diese Vorgaben müssen in einer klar verständlichen Sprache verfasst sein. Die wesentlichen Informationen sind so darzustellen, dass ein bemühter aber fachlich nicht ausgebildeter potentieller Investor die Aussage versteht.
Das KID darf ausgedruckt nicht länger als zwei DIN-A4-Seiten sein. Besonderheiten gelten für Teilfonds, Fonds mit unterschiedlichen Anteilklassen, Dachfonds, Feeder-OGAW und so genannte „strukturierte OGAW“ in Bezug auf einzelne Abschnitte des KID und teilweise hinsichtlich der maximal zulässigen Länge.
Sie sind an weiteren Informationen zur Umsetzung der KID-Anforderungen interessiert?
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